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Dr. Kim Manuel Künstner

Das Verbot des Anbietens unter Einstandspreis nach der 9. GWB-Novelle

Das Verbot des Anbietens unter Einstandspreis nach der 9. GWB-Novelle

Mit der 9. GWB-Novelle, die am 9. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber durch eine enge Definition des Begriffs der Einstandspreise die Vorgaben zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis in § 20 Abs. 3 GWB verschärft. In unserem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Kartellrecht und Dynamic Pricing: Aktueller Beitrag in K&R 11/2017

Kartellrecht und Dynamic Pricing: Aktueller Beitrag in K&R 11/2017

In der aktuellen Kommunikation & Recht (11/2017, S. 488 ff.) ist unser Beitrag zur kartellrechtlichen Bewertung des "Dynamic Pricing" anhand algorithmengestützter Preisanpasssungssoftware erschienen. Er kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Newsflash Kartellrecht vom 30. Oktober 2017

Newsflash Kartellrecht vom 30. Oktober 2017

Newsflash Kartellrecht zu Untersuchung der Vergleichsportale, Sonderkartellrecht für öffentlichen Rundfunk und des Vorwurfs der Absprache über eine kollektive "Nichteinstellung" im Profisport.

BGH: Effiziente Compliance-Systeme reduzieren die Höhe eines Bußgeldes

BGH: Effiziente Compliance-Systeme reduzieren die Höhe eines Bußgeldes

Ein aktuelles Urteil des BGH (1 StR 265/16) widerlegt das weit verbreitete Bonmot, wonach Compliance nichts Neues sei, da man bereits früher darauf hingewiesen habe, dass Recht und Gesetz einzuhalten seien. Vielmehr werden nur "effiziente" Systeme von der Rechtsordnung belohnt.

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Hinweis zum Aufsatz Franz/Podszun (ZWeR 2017, ab S. 205)

In der Entscheidung Huawei/ZTE vom 16. Juli 2015 hat der EuGH eine Roadmap für die Bewältigung von Konflikten zwischen lizenzwilligem Nutzer geschützter Erfindungen und Patentinhaber gezeichnet. Die Entscheidung gibt, für den Teilbereich, in dem ihre Vorgaben direkt anzuwenden sind, Stationen eines Ausgleichsprozesses vor. Der EuGH hat jedoch auch die Lasten, wie sie die der Bundesgerichtshof noch in der Entscheidung Orange-Book-Standard vom 06. Mai 2009 verteilt hatte, verschoben.

EuGH: Konzernmütter haften für Bußgelder ihrer Töchter – auch wenn sie sich nicht um sie kümmern.

EuGH: Konzernmütter haften für Bußgelder ihrer Töchter – auch wenn sie sich nicht um sie kümmern.

Mit der Entscheidung C-623/15 P – Timab konkretisiert der EuGH die bußgeldrechtliche Zurechnung von Kartellverstößen paritätischer Gemeinschaftsunternehmen zu den Muttergesellschaften (sog. wirtschaftliche Einheit). Muttergesellschaften sind demnach bereits dann uneingeschränkt als Gesamtschuldner der Kartellbußgelder zu betrachten, wenn sie bestimmenden Einfluss ausüben können. Ob sie dies im konkreten Fall auch tatsächlich getan haben, ist dagegen nicht entscheidend. Dieser Ansatz ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung kritikwürdig.

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Kartellverstoß: Vertikal? Ist nicht (l)egal!

Das Bundeskartellamt hat die Möbelhersteller und deren Verantwortliche wegen vertikaler Preisabsprachen mit über EUR 4 Mio. bebußt. Es gilt daher weiterhin der Grundsatz: Hersteller dürfen die Preissetzungsfreiheit ihrer Händler abseits von UVP und Höchstpreisbindungen nicht beeinträchtigen. Auch Händlern drohen erhebliche Kartellbußgelder, wenn sie sich an den vertikalen Preisbindungen beteiligen.

9. GWB-Novelle und Verhandlungsmacht im LEH (I): Das "neue" Anzapfverbot

9. GWB-Novelle und Verhandlungsmacht im LEH (I): Das "neue" Anzapfverbot

Der Regierungsentwurf zur 9. GWB-Novelle enthält die im Referentenentwurf lediglich abstrakt angekündigte Verschärfung des "Anzapfverbots" (§§ 19 Abs. 2 Nr. 5, 20 Abs. 2 GWB). Dem Gesetzgeber wird es damit nicht gelingen, die Norm in der Praxis zur Anwendung zu bringen. Die Bezeichnung "Symbolpolitik" ist nicht von der Hand zu weisen.

Neue Serie: 9. GWB-Novelle und Verhandlungsmacht im LEH

Neue Serie: 9. GWB-Novelle und Verhandlungsmacht im LEH

In den nächsten Wochen wird an dieser Stelle in einer losen Folge die bisherige Entwicklung des Anzapfverbots und des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis beleuchtet und dargestellt, warum sich diese Konzepte nicht bewährt haben und auch in Zukunft keine praktische Rolle spielen werden. Des Weiteren wird aufgezeigt werden, dass das Kartellrecht nicht geeignet ist, für eine „faire“ Verteilung der Gewinne entlang der Versorgungskette zu sorgen. Gleichzeitig soll dargestellt werden, inwiefern dies hinsichtlich der Stärkung der Position des Primärsektors (Agrarwirtschaft) anders ist und inwiefern das Kartellrecht seinen Beitrag zur Verbesserung der Verhandlungspositionen der Marktteilnehmern leisten kann.

Lauterkeitsrechtliche Anforderungen an Werbung des Franchisegebers und kartellrechtliche Grenzen.

Lauterkeitsrechtliche Anforderungen an Werbung des Franchisegebers und kartellrechtliche Grenzen.

Mit Urteil vom 4. Februar 2016 (I ZR 194/14 – „Fressnapf“) hat der BGH neue Voraussetzungen für die Werbung eines Franchisegebers für Aktionspreise von teilnehmenden Märkten von Franchisenehmern aufgestellt. Diese stehen im Gegensatz zur bisher üblichen Geschäftspraxis. Es bedarf daher entsprechender Anpassungen, um lauterkeitsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten, sind dabei jedoch die kartellrechtlichen Grenzen zu unverbindlichen Preisempfehlungen zu beachten...