Die EU Kommission hat erste vorläufige Ergebnisse ihrer öffentlichen Konsultation zum grenzüberschreitenden Onlinehandel und Geoblocking veröffentlicht. Demnach zieht die Kommission die folgenden ersten Schlüsse:
Mehr als 90% der Verbraucher unterstützen die Auffassung, dass Verbraucher und Unternehmen in der Lage sein sollten Waren und Dienstleistungen von überall in der EU zu beziehen. Ebenso sind die Verbraucher der Ansicht, dass Geoblocking und andere Formen der geographischen Beschränkungen ein wesentliche Einschränkung für die Errichtung des digitalen Binnemarktes bedeuten.
Mehr als 80% der Verbraucher gaben an, dass sie bereits von Geoblocking betroffen waren. Die große Mehrheit der Verbraucher wünscht sich eine gesetzliche Lösung, um nicht gerechtfertigte Geoblocking-Maßnahmen zu unterbinden.
Unternehmen teilen überwiegend die Ansicht, dass Geoblocking und Diskriminierung ein Problem darstellen und das die Auswahl für Verbraucher sowie Wettbewerb wichtig sind. Viele Unternehmen stimmen auch zu, dass Verbrauchern aus anderen Mitgliedstaaten nicht generell der Zugang zu Angeboten verwehrt werden sollte, die Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.
Allerdings unterstreichen die Unternehmen das Recht auf Vertragsfreiheit. Viele von ihnen sprechen sich ausdrücklich gegen eine Verpflichtung der Händler, Waren außerhalb des jeweils üblichen Geschäftsgebiets zu verkaufen und auszuliefern.
Die Kommission wird die Stellungnahmen aus der Konsultation vertieft analysieren. Ein finaler Report wird sodann zeitnah veröffentlicht werden. Die Ergebnisse werden in die Gesetzesinitiative der Kommission zu Geoblocking einfließen, welche für Mitte 2016 vorgesehen ist.
Man darf gespannt sein, wie die Kommission den Konflikt zwischen Aufhebung der digitalen Binnengrenzen einerseits und Handlungs- und Vertragsfreiheit andererseits auflösen wird. Die Darstellung der vorläufigen Ergebnisse lässt bereits erahnen, dass den Verbraucherinteressen großes Gewicht beigemessen wird. Maßnahmen wie die Weiterleitung auf länderspezifische Webseiten in Abhängigkeit der IP-Adresse des Verbrauchers dürfte damit zumindest zur Disposition stehen, insbesondere wenn die länderspezifischen Seiten unterschiedliche Preisniveaus aufweisen. Bereits aus politischen Gründen dürfte jedoch mit einem Paradigmenwechsel im grenzüberschreitenden Onlinehandel zu rechnen sein. Mehr Informationen zum digitalen Binnenmarkt und zur Sektoruntersuchung E-Commerce können unserem Newsletter aus März 2015 entnommen werden.
Dr. Kim Manuel Künstner berät Unternehmen in allen Fragen des Kartellrechts.