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Abmahnung

Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?

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Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?

Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?

Bisher war die klare Antwort: Ja, er muss - solange die Unbilligkeit noch nicht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist. Diesem Grundsatz möchte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 330/16 / Pressemitteilung Nr. 25/17) nicht mehr folgen und sagt jetzt: Nein, einer unbilligen Weisung muss der Arbeitnehmer nicht befolgen. Er hat ein Verweigerungsrecht.

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