Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hatte das BMAS im April 2020 erste konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in der Coronakrise gestellt. Dieser Standard wurde nun aktualisiert und enthält in vielen Punkten detaillierte Anforderungen, erfahren Sie hier mehr zu den Anpassungen!
Im Zuge der anhaltenden Corona-Krise wird ununterbrochen der aktuelle gesetzliche Rahmen auf seine Krisentauglichkeit hin geprüft. So ein Klärungsbedarf wurde nun auch vom Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit von virtuellen Betriebsratssitzungen und Beschlussfassungen gesehen. Welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die digital gefassten Beschlüsse auch wirksam sind, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag!
Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in der Coronakrise gestellt. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag alles zu den zentralen Regelungen!
Am 23. März 2020 wurde neben vielen anderen coronabedingten Neuregelungen auch der § 14 Absatz 4 ArbZG eingeführt, nach dem mittels Rechtsverordnung in Ausnahmefällen Abweichungen eingeführt werden können. Welche Änderungen nun umgesetzt werden können, lesen Sie in diesem Blogbeitrag!
Der Gesetzgeber hat nun wichtige Änderungen in Bezug auf die Kurzarbeit vorgenommen. Diese kann ein zentrales Vehikel der Unternehmen werden, um die gegenwärtige Krise durch das Corona Virus zu überstehen. Mehr dazu im Blogbeitrag!