Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Nach Huawei/ZTE: Die kartellrechtliche Zwangslizenz im Patentverletzungsprozess

Hinweis zum Aufsatz Franz/Podszun (ZWeR 2017, ab S. 205)

In der Entscheidung Huawei/ZTE vom 16. Juli 2015 hat der EuGH eine Roadmap für die Bewältigung von Konflikten zwischen lizenzwilligem Nutzer geschützter Erfindungen und Patentinhaber gezeichnet. Die Entscheidung gibt, für den Teilbereich, in dem ihre Vorgaben direkt anzuwenden sind, Stationen eines Ausgleichsprozesses vor. Der EuGH hat jedoch auch die Lasten, wie sie die der Bundesgerichtshof noch in der Entscheidung Orange-Book-Standard vom 06. Mai 2009 verteilt hatte, verschoben.

Der BGH ist seiner Linie treu geblieben: Banken dürfen auch gegenüber Unternehmern keine formularmässig vereinbarten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Der BGH ist seiner Linie treu geblieben: Banken dürfen auch gegenüber Unternehmern keine formularmässig vereinbarten Bearbeitungsgebühren verlangen.

Dies hat der BGH in zwei Urteilen am 04.07.2017 entschieden (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) und  - quod erat expectandum! - seine für Verbraucherkredite seit 2014 geltende Rechtsprechung zur Kontrollfähigkeit und Unzulässigkeit von formularmäßigen Bearbeitungsentgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen auf Unternehmerdarlehensverträge ausgedehnt.

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