Referentenentwurf zur Neufassung des § 104 InsO

Referentenentwurf zur Neufassung des § 104 InsO

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat schnell reagiert und bereits am 27.07.2016 einen Referentenentwurf zur Neufassung des § 104 InsO vorgelegt.

Arbeitsrechtliche Auswirkung er anstehenden Änderung des BGB zum 01.10.2016

Arbeitsrechtliche Auswirkung er anstehenden Änderung des BGB zum 01.10.2016

Mit Wirkung zum 01.10.2016 wird § 309 Nr. 13 BGB geändert. Das kann Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Klauseln in neu abzuschließenden Arbeitsverträgen haben, die zwingend die „Schriftform“ vorschreiben. Betroffen sind insbesondere sog. Verfallklauseln. Damit aufgrund der Unwirksamkeit der bisherigen Regelung künftig nicht auch eine mündliche Geltendmachung reicht, sollten verwendete Musterverträge geprüft und ggf. angepasst werden. Vorsicht ist auch geboten, wenn ab dem 01.10.2016 alte Verträge geändert oder ergänzt werden.

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