Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 236/15 entschieden, dass alleine die Unterzeichnung eines nachträglich befristeten Arbeitsvertrages trotz freier Wahlmöglichkeit und einer finanziellen Vergünstigung nicht ausreicht, um von einem Wunsch des Arbeitnehmers auszugehen, der gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG einen Sachgrund bilden kann.
Muss der Arbeitnehmer einer unbilligen Versetzung folgen?
Bisher war die klare Antwort: Ja, er muss - solange die Unbilligkeit noch nicht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden ist. Diesem Grundsatz möchte der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (10 AZR 330/16 / Pressemitteilung Nr. 25/17) nicht mehr folgen und sagt jetzt: Nein, einer unbilligen Weisung muss der Arbeitnehmer nicht befolgen. Er hat ein Verweigerungsrecht.
Am 30. Juni 2017 wurde durch den Bundestag das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen. Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit für Internetzugangsanbieter (z.B. Betreiber von Bars oder Cafés) schaffen. Diese können nun ein offenes WLAN-Netz für ihre Kunden anbieten, ohne das Risiko eingehen zu müssen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, sofern Nutzer illegale Inhalte über ihr WLAN-Netz aus dem Internet abrufen oder verbreiten.