Kündigung eines Werkvertrags per E-Mail oder Fax zulässig!

Kündigung eines Werkvertrags per E-Mail oder Fax zulässig!

Das OLG Frankfurt hat in einem jüngst rechtskräftig beendeten Fall eines Werkvertrags über die Objektüberwachung eines größeren Bauvorhabens entschieden, dass bei vereinbarter Schriftform auch die Übermittlung der Kündigungserklärung per E-Mail oder Computerfax die „telekommunikative Übermittlung“ nach § 127 Abs. 2 S. 1 BGB wahre. Es sei dabei unerheblich, ob das Kündigungsschreiben zunächst ausgedruckt und später wieder eingescannt oder ob das Schreiben samt Unterschriften mechanisch hergestellt wurde. Achtung: Die Kündigungserklärung war hier nicht im Text der E-Mail selbst ausgedrückt (sonst: Textform, § 126b BGB) !

Facebook: Kartellrecht als verlängerter Arm des Datenschutzes?

Facebook: Kartellrecht als verlängerter Arm des Datenschutzes?

Mit der heute bekanntgegebenen Verfahrenseinleitung gegen Facebook, feilt das Bundeskartellamt weiter an seinem Image als Vorreiter bei der kartellrechtlichen Überprüfung digitaler Märkte. Erste Beobachter verweisen bereits darauf, in dem Manöver des Amtes sei der Versuch zu sehen, Datenschutz mit den Mitteln des Kartellrechts durchzusetzen. Tatsächlich dürfte der Fall aber vor allem zur Diskussion um Marktbeherrschung auf dynamischen Märkten und die wettbewerbsrechtlichen Anerkennung von Daten als Wirtschaftsgut beitragen.

English (UK)Français
Powered by Localize
Deutsch