Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds im Rahmen von Aufhebungsverträgen
(BAG, Urteil vom 21.03.2018, 7 AZR 590/16)
Schließt ein Arbeitgeber mit einem Betriebsratsmitglied eine Vereinbarung über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ab, liegt darin regelmäßig keine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gemäß § 78 S. 2 BetrVG. Eine im Einzelfall möglicherweise höhere Abfindung eines Betriebsratsmitgliedes, gegenüber Arbeitnehmern ohne Betriebsratsamt, kann durch den Sonderkündigungsschutz des § 15 KSchG und des § 103 BetrVG gerechtfertigt sein.
Sonderkündigungsschutz von stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
(BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 812/16)
Entsprechend des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist auch dessen Stellvertreter nach Beendigung der Tätigkeiten im Rahmen des Datenschutzes von dem in § 4f Abs. 3 S. 6 BDSG geregelten, nachwirkenden Kündigungsschutz umfasst.
Herausverlangen eines vom Arbeitnehmer angelegten Facebook-Accounts
(AG Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018, 31 C 212/17)
Ein von einem Arbeitnehmer für die Firma angelegter Facebook-Account kann vom Arbeitgeber nach Ausscheiden des Arbeitnehmers grundsätzlich herausverlangt werden. Ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Facebook-Account neben der Vertretung der Angelegenheiten der Firma auch für private Zwecke des Arbeitnehmers gebraucht wurde, ist ein solches Verlangen des Arbeitgebers nicht begründet.