Rechtsberater im Bereich Datenschutz zeigen sich in den letzten Jahren bass erstaunt ob der Verdikte des EuGH zu den Auslegungsfragen rund um die DSGVO. Kartellrechtler, die einen Seitenblick wagen, sind geneigt zu sagen: been there, done that. Denn bereits seit Jahrzehnten erschüttert Luxemburg felsenfeste Überzeugung deutscher Kartellrechtler in ihren Grundfesten. Trotz der punktuellen Unterschiede der beiden Rechtsgebiete, bieten sie als behördlich durchzusetzendes Unionsrecht auch einige Parallelen, so dass die kartellrechtliche Entscheidungspraxis für offene Auslegungsfragen der DSGVO herangezogen werden kann. Die aktuelle Entscheidung des EuGH in Sachen „Deutsche Wohnen“ bildet davon keine Ausnahme und bietet Anlass zu einem aktuellen Vergleich.
Unser Partner aus dem Kartellrecht, Dr. Kim Manuel Künstner, hat in der ersten Ausgabe 2024 des Datenschutz-Beraters im Stichwort des Monats einen Beitrag zum Thema „EU-Kartellrecht & DSGVO: Verwandtschaftsgrade, Schuld und Buße nach Deutsche Wohnen“ veröffentlicht. Der Beitrag ist ab Seite 2 zu finden und kann hier gelesen werden:
Dr. Kim Manuel Künstner berät Unternehmen umfassend zu allen Compliance-relevanten Fragen, insbesondere zu Compliance-Organisation, Schulungssystemen und internen Durchsuchungen.