Angenommen, Sie würden ausgenommen: das würde Sie sicherlich nicht erfreuen. Mehr Freude entsteht da schon bei den Anbietern und Betreibern von Hochrisiko-KI-Systeme, wenn sie nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO vom Anwendungsbereich der Hochrisiko-Regulierung ausgenommen werden. Aber es wäre ja keine Spaßveranstaltung, gäbe es zur Ausnahme keine Gegenausnahme (Spoiler: Profiling)! Wie man richtig ausgenommen wird ohne verschaukelt zu werden, welche Pflichten selbst bei einer Ausnahme von der Hochrisiko-KI-Regulierung gelten und vieles mehr besprechen unsere Compliance-Freudenspender Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE.

Ein Freudenfest sind übrigens auch unsere KI-Präsenz-Workshops (Anmeldungen für Hamburg am 4. November 2024 und Frankfurt am 7. November 2024 sind hier möglich: https://www.schulte-lawyers.com/kuenstliche-intelligenz/ki-workshop) und KI-HR-Online-Webinare (Anmeldung zum Webinar „KI für den HR-Bereich“ am 13. November 2024 von 10-13 Uhr: https://www.schulte-lawyers.com/schulte-events/ki-workshop-hr).

Bei allen Compliance-Fragen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung: RundL@schulte-lawyers.com.

 
 

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