Der EuGH hat sich seiner Entscheidung vom 14. März 2019 wenig überraschend für eine Konzernhaftung für Kartellschadensersatzansprüche nach Art. 101 I AEUV ausgesprochen. Lesen Sie hier mehr!
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Wurstlücke
Der EuGH hat sich seiner Entscheidung vom 14. März 2019 wenig überraschend für eine Konzernhaftung für Kartellschadensersatzansprüche nach Art. 101 I AEUV ausgesprochen. Lesen Sie hier mehr!