Das Bundesarbeitsgericht hat in einer bislang nur als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung am 13.12.2016 die Rechte des Betriebsrats in Bezug auf Facebook-Auftritte des Arbeitgebers gestärkt.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer bislang nur als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung am 13.12.2016 die Rechte des Betriebsrats in Bezug auf Facebook-Auftritte des Arbeitgebers gestärkt.
Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Danach haben Unternehmen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen mit deutlich schärferen Sanktionen zu rechnen. Es drohen bei Missachtung Sanktionen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Die lange geplanten und hitzig diskutierten Änderungen des AÜG sind nun am 25. November 2016 auch vom Bundesrat bestätigt worden.
Vor einigen Jahren hat die Arbeitgeber die Thematik beschäftigt, ob Mitarbeiter am Arbeitsplatz rauchen dürfen. Das ist Vergangenheit – rauchen am Arbeitsplatz ist regelmäßig untersagt.