Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Corona-ArbSchV vom 26.09.2022, die zusätzliche Anforderungen an die betrieblichen Abläufe unter arbeitsschutzrechtlichen Gerichtspunkten liefert, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Corona-ArbSchV vom 26.09.2022, die zusätzliche Anforderungen an die betrieblichen Abläufe unter arbeitsschutzrechtlichen Gerichtspunkten liefert, mehr dazu in diesem Blogbeitrag!