Vergaberecht: Das bundesweite Wettbewerbsregister ist da!

Vergaberecht: Das bundesweite Wettbewerbsregister ist da!

Jahrelang umkämpft, ist es nun Realität: Das bundesweite Wettbewerbsregister. Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (WRegG) ist seit dem 29.07.2017 in Kraft (BGBl. 2017 I, 2739). Ziel des bundesweiten Registers sind die Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität sowie der Schutz des fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen, § 1 Abs. 1 WRegG.