Bindung für die Zukunft durch gleichbleibende, vorbehaltlose Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum?

Bindung für die Zukunft durch gleichbleibende, vorbehaltlose Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum?

Aufgrund der eher restriktiven Rechtsprechung in Bezug auf Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte gehen Unternehmen vermehrt dazu über die Zahlung einer Sonderleistung bzgl. der Höhe in ihr billiges Ermessen zu stellen (§ 315 BGB) und eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag zu verankern. Dieses Vorgehen hat das BAG schon in der Vergangenheit als zulässig eingestuft.

A new landmark in international commercial litigation ? The Frankfurt High Court installed a specialized chamber for international commercial matters

A new landmark in international commercial litigation ? The Frankfurt High Court installed a specialized chamber for international commercial matters

I.                    

It may be coincidental, but the parallel cannot be overseen: The Brexit is getting increasingly clearer on the horizon – and the Frankfurt High Court (Landgericht Frankfurt am Main) starts its international ambitions in practice. Since January 2018 the Frankfurt High Court provides for a specialized chamber for commercial matters.

BGH: Neue kartellrechtliche Spielregeln für Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern

BGH: Neue kartellrechtliche Spielregeln für Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern

Seit der Entscheidung des BGH vom 23. Januar 2018 ist klar, dass bei Verhandlungen zwischen Handel und Herstellern neue kartellrechtliche Spielregeln gelten. Unternehmen, die in den persönlichen Anwendungsbereich des Anzapfverbotes fallen, weil sie marktbeherrschend oder weil andere Unternehmen von ihnen abhängig im Sinne des § 20 Abs. 2 GWB sind, müssen ihre kartellrechtliche Compliance auf diese Situation einstellen.

Datenschutz-Grundverordnung: Drohen den Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 wirklich Bußgelder in Millionenhöhe?

Datenschutz-Grundverordnung: Drohen den Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 wirklich Bußgelder in Millionenhöhe?

In weniger als fünf Monaten gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten. Ab dem 25. Mai 2018 können von den Aufsichtsbehörden für Verstöße  gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen Bußgelder von bis zu EUR 20 Millionen oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes ausgesprochen werden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob in Zukunft wirklich Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden.