Raten Sie mal, wer den Onlinevertrieb beschränkt – EU-Kommission verhängt Millionenbußgeld gegen US-Modeunternehmen GUESS.

Die EU-Kommission hat gegen das US-Modeunternehmen „GUESS“ ein Bußgeld in Höhe von EUR 40 Mio. verhängt. Dabei ist ein Nachlass von 50 % bereits berücksichtigt, den die Kommission für die Zusammenarbeit des Unternehmens gewährt hat.

GUESS war mit dem für seine Händler geltenden Vertragswerk auf fünf verschiedene Arten kartellrechtlich problematisches Verhalten vorgeworfen. Die Liste in der Pressemitteilung der EU-Kommission liest sich wie eine Liste von „DON’Ts“ der Vertragsgestaltung:

  • Behinderung der Verwendung von Markenname und Warenzeichen für die Onlinewerbung,
  • Behinderung des Onlineverkaufs ohne qualitative Kriterien festzulegen,
  • Behinderung des Verkaufs an Verbraucher außerhalb festgelegter Verkaufsgebiete,
  • Behinderung der unabhängigen Festsetzung der Einzelhandelspreise.

Im Ergebnis führte die Kumulation der Hindernisse, die GUESS den geschäftlichen Freiheiten seiner Händler bereitete dazu, dass der grenzüberschreitende Handel behindert und die Preise in Teilen Osteuropas künstlich über dem Niveau in Westeuropa gehalten werden konnten.

Fazit: Angesichts eines Jahresumsatzes von USD 2,3 Mrd. wirkt das Bußgeld eher moderat. Gleichwohl zeigt die Entscheidung, dass es die EU-Kommission im Nachgang zur Sektoruntersuchung eCommerce ernst damit meint, Verbrauchern die Vorteile des Binnenmarktes zukommen zu lassen. Gerade Unternehmen, die ähnlich problematische Vertragswerke verwenden, sollten jetzt handeln.


UnGAStliches Verhalten – EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen bulgarisches Staatsunternehmen.

Die EU-Kommission hat ein Bußgeld von EUR 77 Mio. gegen das bulgarische Staatsunternehmen BEH verhängt.

Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen seine Marktposition genutzt hatte, um den Eintritt von Wettbewerben in den Markt und deren Wachstum in verbotener Weise zu erschweren. Hierzu blockierte es insbesondere Transportkapazitäten für die Ein- und Durchleitung von Erdgas, die es als staatliche Unternehmensgruppe kontrollierte.

Fazit: Versuche, eine marktbeherrschende Stellung gegen Wettbewerber zu verteidigen, rufen schnell Wettbewerbsbehörden auf den Plan. Gerade dann wenn – wie hier – die Abschottung jedenfalls de facto an Landesgrenzen erfolgt, besteht ein besonders hohes Risiko. Marktbeherrschende Unternehmen sollten ihr Marktverhalten deswegen sorgfältig mit Blick auf ihre besonderen Rücksichtnahmepflichten prüfen.


Trügerischer (An-)Schein – BGH erschwert Geltendmachung von Kartellschadensersatz.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11. Dezember 2018 (KZR 26/17) zum Schienenkartell inzwischen vor vielen Gerichten erster und zweiter Instanz anerkannte Anscheinsbeweise infrage gestellt.

Bei der Geltendmachung von Kartellschadensersatz kamen bisher bei zwei entscheidenden Fragen den vom Kartell betroffenen Unternehmen Anscheinsbeweise zur Hilfe. Im Ergebnis musste nicht im Detail nachgewiesen werden, dass das Kartell einen Schaden verursacht hat und dass dieser Schaden auch bei den Unternehmen „angekommen“ war, die während des Kartellzeitraums die betroffenen Produkte erworben hatten.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil zum sogenannten „Schienenkartell“ entschieden, dass für die Anscheinsbeweise keine ausreichende Grundlage besteht.

Fazit: Die Entscheidung dürfte weniger für die Klarheit sorgen, die sich Kläger wie Beklagte erhofft haben, obwohl letztgenannte sicherlich „Morgenluft wittern“. Tatsächlich dürfte die Entscheidung mindestens so viele Fragen aufgeworfen haben, wie sie beantwortet hat.


(Don’t) look back – Bundeskartellamt veröffentlicht Jahresrückblick.

Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresrückblick veröffentlicht.

Die statistischen Angaben dürften eher etwas für Zahlenfüchse sein. Das Bundeskartellamt berichtet von insgesamt EUR 376 Mio. an Bußgeldern und rund 1300 angemeldeten Vorhaben.

Kartellamtspräsident Mundt hat die Veröffentlichung auch nochmal zum Anlass genommen, den Schwerpunkt des Amtes bei der Verfolgung von Verstößen in der Internetwirtschaft zu betonen. Das Verfahren gegen Facebook soll danach bereits „kurz vor dem Abschluss“ stehen. Für Spannung mit Blick auf das Jahr 2019 ist also bereits gesorgt.

Internetgiganten wie Amazon und Google werden mit den neuen Kompetenzen im Bereich Verbraucherschutz jetzt aus verschiedenen Richtungen mit dem strengen Blick des Amtes zu rechnen haben. Denn auch im Bereich Verbraucherschutz hat das Amt offenbar die Internetwirtschaft im Fokus. Hier soll es insbesondere bei der Transparenz der Anzeige von Suchergebnissen hapern.

Fazit: Das Bundeskartellamt blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2018 zurück. Die Durchsetzungstrends gehen weiter in Richtung der Internetwirtschaft. Die vom Bundeskartellamt 2018 begleitete Handelsplattform für Edelstahl dürfte damit symptomatisch dafür sein, dass das Amt bei derartigen Vorhaben genauer hinsehen will. Unternehmen, die mit Wettbewerbern auf Plattformen in Kontakt kommen und besonders die Betreiber solcher Plattformen sind gut beraten, frühzeitig kartellrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.