Google muss Ergebnis-Links nicht proaktiv auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen

(BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16)

Es besteht für den Betreiber einer Internet-Suchmaschine keine Verpflichtung, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses zu vergewissern, ob Inhalte, die von den Suchprogrammen aufgefunden werden, Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Eine Reaktion des Suchmaschinenbetreibers ist erst dann erforderlich, wenn er durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erlangt.

Hinweis im Internetangebot „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen

(LG München I, Urteil vom 17.10.2017, 33 O 20488/16)

Ein entsprechender Hinweis auf der Internetseite im Rahmen des Bestellvorgangs verstößt gegen Wettbewerbsrecht, da der Verbraucher nicht in der Lage ist, den (spätesten) Liefertermin zu bestimmen. Bei dieser Formulierung bleibt völlig offen, ob der – bereits verbindlich – bestellte Artikel in Tagen, Wochen oder Monaten verfügbar sein wird.

Deutsches Patent – und Markenamt (DPMA) beschließt Löschung der Wortmarke „Black Friday“

In einem einheitlichen Verfahren zu 15 Löschungsanträgen hat das DPMA entschieden, dass die entsprechende Marke keine Unterscheidungskraft besitzt. Allerdings ist die Marke noch nicht gelöscht. Die Markeninhaberin, ein chinesisches Unternehmen, kann noch Beschwerde einlegen. Eine Verwendung des Begriffs ist für alle Unternehmen daher erst bei einer rechtskräftigen Entscheidung möglich. Bis dahin drohen weiter Abmahnungen.


Die Schwerpunkte von Dr. Michael Dallmann liegen im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts. Darüber hinaus ist er auch im Datenschutzrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz tätig.