Polnische Datenschutzbehörde verhängt erstes Bußgeld in Höhe von fast 1 Million Zloty.

Die polnische Datenschutzaufsicht UODO hat wegen der Verletzung von Informationspflichten gegen einen Anbieter für digitale Wirtschaftsinformationen ein Bußgeld in Höhe von 943.000 Zloty (ca. 220.000 Euro) erlassen.

Das entsprechende Unternehmen sammelt personenbezogene öffentlich zugängliche Daten und speichert diese in einer Datenbank. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde liegt ein Verstoß gegen die Informationsplichten in Art. 13, 14 DS-GVO vor. Es seien nur ein Bruchteil der betroffenen Personen über ihre Betroffenenrechte informiert worden.

Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass eine Information aller Betroffenen, einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet hätte. Zudem seien die Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. dem elektronischen Zentralregister) entnommen worden.

Die Datenschutzbehörde führte aus, dass auch kostengünstigere Möglichkeiten bestünden, die Betroffenen zu informieren (z.B. Werbespots vor den Hauptnachrichten, Werbung auf Internetportalen oder SMS-Nachrichten).


Videoüberwachung in Zahnarztpraxen regelmäßig unzulässig.

BVerwG, Urteil vom 27. März 2019 – 6 C 2.18

Das Bundesverwaltungsgericht führte aus, dass eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliege, sofern diese ungehindert betreten werden könne.

Die Zahnarztpraxis hatte oberhalb des Eingangstresens eine Videokamera angebracht.

Daraufhin wurde der Zahnarztpraxis von der zuständigen Datenschutzbehörde aufgegeben, die Videokamera so auszurichten, dass Bereiche vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür sowie das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. Alle diese Bereiche waren Patienten und sonstigen Besuchern zugänglich.

Die Revision der klagenden Zahnarztpraxis wurde zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Praxis auf eine Videoüberwachung in der Form angewiesen sei (z.B. Aufdeckung von Straftaten oder Betreuung von Notfällen).