Arbeitsrecht Newsflash November 2019 • SCHULTE RECHTSANWÄLTE.

Arbeitnehmerstatus und Rückabwicklung.

(BAG, Urteil vom 26.06.2019, 5 AZR 178/18)

Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet.


Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in einen Hausbriefkasten.

(BAG, Urteil vom 22.08.2019, 2 AZR 111/19)

Das in einen Hausbriefkasten eingeworfene Kündigungsschreiben geht dem Empfänger in dem Zeitpunkt zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist.

Hierbei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen, vielmehr ist im Interesse der Rechtssicherheit eine generalisierende Betrachtung geboten.


Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats.

(Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 04.010.2019, 1 BV 27/18)

Ein Betriebsrat, der die Zusammenarbeit mit der Personalleitung verweigert, unzutreffende Aussagen über die Arbeitgeberin tätigt und in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen die Arbeitgeberin einleitet verletzt seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise.

In einem solchen Fall kann auch in Zukunft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin nicht erwartet werden.


Leander Hornung berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und Gesellschaftsrechts.
 


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