Nachdem das Bundesarbeitsgericht im September 2016 bereits die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes (VTV) für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärte, hat es nun auch die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Tarifverträge 2012 und 2013 festgestellt (BAG, Beschlüsse vom 25.01.2017, Az. 10 ABR 43/15 und 10 ABR 34/15 ).
Damit ist klargestellt, dass für die genannten Zeiträume keine Beitragspflicht zur SOKA-Bau für nicht tarifgebundene Arbeitgeber des Baugewerbes bestand.
In unserem Beitrag zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im September 2016 haben wir die möglichen Konsequenzen kurz dargestellt. Den Beitrag können Sie hier abrufen.
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Petra Ostmann berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.