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Newsflash Kartellrecht vom 30. Oktober 2017

Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen.

Erstmals macht das Bundeskartellamt von seiner neuen Kompetenz zur Überprüfung der Einhaltung verbraucherschützender Vorschriften Gebrauch. Aufgrund der Vielzahl an Verbrauchern, welche tagtäglich Vergleichsportal nutzen, um sich in Bereichen wie beispielsweise Reisen, Versicherungen, Finanzdienstleistungen oder Energie zu informieren, hat das Bundeskartellamt jetzt eine Sektoruntersuchung namens „Vergleichsportale“ eingeleitet. Das Bundeskartellamt möchte mit Hilfe von Befragungen die Zuverlässigkeit, Transparenz und Objektivität der Portale prüfen, da diese essentiell für die Verbraucher sind. Zudem sollen Verstöße aufgedeckt werden, die bis jetzt nur über privatrechtliche Gerichtsverfahren verfolgt wurden.

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/24_10_2017_Vergleichsportale.html;jsessionid=29AE0DC2BD1F83C58FDF72E6C6EDBDC0.2_cid371?nn=3591568

Verbände wollen kartellrechtliche Privilegien für öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhindern.

Die momentane Diskussion der Bundesländer, über eine Freistellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von kartellrechtlichen Verbotsvorschriften zur Zusammenarbeit, trifft auf großen Unmut vieler Verbände. Die Freistellung habe zum Ziel, Kooperationen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu vereinfachen und eine Beitragsstabilität zu erlangen. Die Gegner befürchten, dass dies zu erheblichen Nachteilen für kommerzielle Rundfunkveranstalterführen würde, da diese nun nicht mehr vor marktmissbräuchlichem Verhalten geschützt wären. Mit dem Plan einer gemeinsamen Video-on-Demand-Plattform waren ARD und ZDF vor dem Bundeskartellamt im Jahre 2015 gescheitert.

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/verbaende-keine-kartellrechtlichen-privilegien-fuer-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk

 

Bekannter amerikanischer Footballer erhebt Kartellvorwürfe gegen die NFL.

Colin Kaepernick initiierte das Niederknien während der amerikanischen Nationalhymne als Zeichen des Protests gegen die brutalen Polizeiaktionen und die rassistische Diskriminierung der Afroamerikaner in den USA. Seit seines Ausscheidens im März bei den San Francisco 49ers, erhielt er bis jetzt keinen neuen Vertrag, trotz guter Leistungen in den letzten Jahre. In seiner jetzigen Klage gegen alle 32 NFL Teams, wirft er ihnen vor sich zusammengeschlossen zu haben, um ihn für seine solidarische Aktion zu bestrafen. Trotz starker Indizien, dürfte es praktisch schwer werden, dies zu beweisen.

https://www.nytimes.com/2017/10/15/sports/colin-kaepernick-nfl-collusion.html?smid=tw-nytimes&smtyp=cur


Dr. Kim Manuel Künstner berät Unternehmen in allen Fragen des Kartellrechts.


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