Was uns bewegt? Was Sie bewegen.
Wir verstehen die Automotive- und Mobilitäts-Industrien, weil wir sie seit mittlerweile 30 Jahren beraten und ihre Transformationsprozesse begleiten, egal ob E-Mobilität, autonomes Fahren, regenerative Energien, ökologische Nachhaltigkeit, Lieferkettensicherheit oder Digitalisierung.
Tiefgreifende Branchenkenntnisse verknüpft mit exzellentem rechtlichen Handwerk ist, was unsere Beratung auszeichnet. Wir kennen die Abläufe und Bedürfnisse in der Industrie über alle Marktstufen hinweg und antizipieren die rechtlichen Fallstricke, lange bevor unsere Mandanten drohen ausgebremst zu werden. Profitieren sie als Zulieferer oder Hersteller in der Automobil-, Luftfahrt-, Bahn- oder Schiffsbau-Industrie von diesem Erfahrungsschatz.
Die deutsch-französischen Anwälte unseres French Desk garantieren zudem grenzüberschreitende Beratung nicht nur in Englisch, sondern auch in der jeweiligen Muttersprache.
Schwerpunktthemen.
M&A/Transaktionen: Wir beraten den nationalen und grenzüberschreitenden Erwerb oder Verkauf von Unternehmen, Standorten, einzelnen Programmen inklusive der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen und Post-Closing Services. Dank unserer Erfahrung und spezifischer Branchenkenntnis entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedlichste Transaktionen und deren Abwicklung. Notwendige behördliche Genehmigungsverfahren (Fusionskontrolle, Außenwirtschaftsgesetz, etc.) betreuen wir reibungslos, ebenso die mit einer jeden Transaktion verbundenen umweltrechtlichen Fragen.
Vertragsgestaltung & Vertriebsrecht: Verträge sind die Grundlage einer jeden gedeihlichen Zusammenarbeit. Wir entwerfen und beraten zu sämtlichen relevanten Verträgen im Automotive-Bereich, seien es AGB, Lieferverträge, Tooling-Verträge oder Kooperationsverträge im Bereich F&E, Technologie-Transfer. etc. bis hin zu Mietverträgen. Daneben unterstützen wir Sie bei der Gestaltung ihrer Vertriebsorganisation inklusive der Beratung in Bezug auf Handelsvertreter.
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance & Corporate Housekeeping: Zulieferung in der Industrie setzt Internationalität voraus und damit einhergehende gesellschaftsrechtliche Strukturen. Grenzüberschreitend tätige Unternehmensleiter wollen ihre Rechte, Pflichten und Risiken kennen. Fortschritt und Veränderung prägen die Branche und bedingen fortlaufende Anpassungen der internen Strukturen. Bei alledem begleiten wir Sie, national und international, planend und ausführend. Zudem werden wir bei der Planung und Durchführung von Gesellschafter (oder Haupt-)versammlungen vorbereitend und begleitend tätig und vertreten unsere Mandantschaft bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten aller Art.
Ihre Beraterin.
Dr. Anne-Marie Peter kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung als Beraterin des Automotive- und Mobilitätssektors zurückgreifen. Mandanten schätzen ihre pragmatische und responsive Lösungsfindung, ihre direkte Sprache und – bei Bedarf – harte Verhandlungsführung. Gepaart mit ihrer rechtlichen Expertise (u.a. vom Handelsblatt gelistet bei den Best Lawyers 2022) macht dies Dr. Anne-Marie Peter zur perfekten Beraterin im Bereich Automotive und Mobilität.
Restrukturierungen & Arbeitsrecht: Wir unterstützen unsere Mandanten in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen. Gerade in Zeiten der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die es pragmatisch und rechtssicher zu lösen gilt. Dabei helfen unsere Experten, Strukturen und vertragliche Vereinbarungen (seien es Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Anstellungsverträge) optimal zu gestalten, damit das Unternehmen die gesetzten Ziele erreicht. Wir begleiten auch arbeitsrechtliche Restrukturierungsmaßnahmen – von der ersten Planung über die Kommunikation und Verhandlung der erforderlichen Dokumente bis zum Abschluss des letzten Kündigungsschutzverfahrens. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verhandlungen mit Gewerkschaften. Wir entwickeln mit unseren Mandanten HR-Lösungen, damit das Unternehmen so läuft, wie es soll.
Litigation: Wir setzen ihre Ansprüche durch, ohne Wenn und Aber. Ob vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten, ob im einstweiligen Rechtsschutz oder Hauptsacheverfahren. Auch bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen beraten wir umfassend und nach Bedarf auf der Aktiv- oder Passiv-Seite.
Kartellrecht: Hoher Preisdruck und oligopolistische Strukturen auf OEM-Ebene sind Ursachen einer kartellrechtlichen Gefahrgeneigtheit im Zuliefererbereich. Anhand praxisnaher Schulungen und e-Learnings veranschaulichen wir Ihren Mitarbeitern, welche kartellrechtlichen Grenzen, aber auch Möglichkeiten sie im Umgang mit Wettbewerbern, Kunden und Zulieferern berücksichtigen müssen. Daneben beraten wir umfassend zu Kooperationen im Bereich Forschung & Entwicklung, Technologie-Transfer und Know-how-Übertragung. Wir schützen Sie vor der missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht durch Lieferanten oder Nachfrager und verhelfen Ihnen zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu Märkten, Daten und Kunden. Zudem vertreten wir Ihre Belange in Fusionskontroll- und Bußgeldverfahren vor dem Bundeskartellamt, der EU-Kommission und – mit unseren Kooperationspartnern – vor allen weiteren Wettbewerbsbehörden weltweit.
Datenschutz: Das Automotive-Geschäft ist zunehmend datengetrieben. Kunden- und Fahrzeugdaten werden aus Gründen des Marketings, zur Erbringung von Services und unter Sicherheitsaspekten erfasst, verarbeitet und weitergegeben. Wir beraten vollumfänglich zum DSGVO-konformen Umgang mit den Daten, unterstützen Sie bei der Entwicklung technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOMs) wie etwa Löschkonzepten und helfen beim Aufbau einer datenschutzrechtlichen Organisation inklusive der Benennung interner und externer Datenschutzbeauftragter.
Compliance: Neben dem Kartell- und Datenschutzrecht nimmt die Zahl Compliance-relevanter Vorschriften ständig zu: Whistleblower-Richtlinie, Lieferkettengesetze, Arbeitssicherheitsvorschriften, etc. Wir zeigen – individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen –, worauf es ankommt, führen nach Bedarf Risikoanalysen, Audits, Schulungen und e-Learnings durch und stellen Ihnen vom (Supplier) Code of Conduct bis hin zu themenspezifischen Merkblättern alle notwendigen Dokumente zur Verfügung. Auch bei der Auswahl von Compliance-Tools (z.B. Hinweisgebersystemen, Learning-Management-Systemen, Vertragsmanagementsystemen, Compliance-Managementsystemen, etc.) und externen Dienstleistern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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